PRAXIS
Wie ich Ihnen helfen kann
- Haben SIE Interesse an ganzheitlichen Gesundheitskonzepten?
- Wünschen SIE sich individuelle Beratung, bei der SIE im Mittelpunkt stehen?
- SIE möchten sich zu Ihrer medizinischen Behandlung ein ergänzendes naturheilkundliches Konzept erstellen lassen?
- Sind SIE chronisch krank und möchten sich mit dem Spruch „damit müssen SIE leben“ nicht zufrieden geben?
- Sind SIE bereit, Mitverantwortung für Ihre Gesundheit zu übernehmen?
- Leiden SIE an Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten?
- Ihre Kinder sind infektanfällig oder leiden an Hautkrankheiten?
Was Sie erwartet
Bei der ersten Konsultation in meiner Naturheilpraxis haben Sie Gelegenheit mir Ihre Probleme, Schmerzen und sonstige Krankheitszeichen zu schildern. Ein ausführliches Erstgespräch, für das ich mir viel Zeit nehme und eine anschließende gründliche Untersuchung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche naturheilkundliche Therapie.
Dieses Erstgespräch dauert in der Regel 1,5 bis 2 Stunden, die nachfolgenden Sitzungen etwa 1 Stunde. Über die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen entscheidet der jeweilige Behandlungsverlauf.
Um zu einer endgültigen Diagnose zu gelangen, bediene ich mich verschiedener Untersuchungsmethoden. Erst nach einer genauen Diagnosestellung erarbeite ich Ihren individuellen Therapieplan.
Gesundheitsvorsorge hat einen besonderen Stellenwert in meiner Praxis. Dazu gehören neben der Abwehrsteigerung und der Entgiftung des Körpers auch Beratungen zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten.
Flexibilität ist Teil unseres modernen Lebens. Nach Vereinbarung stehe ich daher flexibel zur Verfügung.
Ich nehme mir Zeit für Sie
Naturheilpraxis Ute Kastenholz
Danziger Str. 26
D 35510 Butzbach
Fon: +49 (0)60 33 - 920 072
Mobil: +49 (0)177 - 400 2301
Termine nach Vereinbarung
Kostenübernahme
Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte erhalten von ihrem Kostenträger eine Teilerstattung der Leistungen. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es große Unterschiede! Abrechnungsgrundlage ist immer die Gebührenordnung für Heilpraktiker, die GebüH.
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Die GebüH entstand 1985. Obgleich die GebüH nun über 25 Jahre alt ist, hat es keine Anpassung der Honorarsätze gegeben! Eine historische Einmaligkeit, die aber auf jeden Fall nicht mehr kostendeckend und wirtschaftlich ist.
Aus diesem Grund weicht die Heilpraktiker-Rechnung von der GebüH ab. Die Heilpraktikerleistungen sind also, wenn überhaupt, nur zum Teil erstattungsfähig. Das gilt auch für die meisten der verordneten Medikamente.
Gesetzlich Versicherte
haben keinen Anspruch auf Erstattung der Heilpraktiker-Leistungen. Eine weitere Möglichkeit, vor allem für jüngere Menschen, ist eine private Zusatzversicherung.
Die Rechnungsstellung
erfolgt unter detaillierter Angabe der Diagnose/n, Leistungen und Gebührensätzen.