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Naturheilpraxis Ute Kastenholz | Praxis
Ute Kastenholz, Heilpraktikerin Ute Kastenholz Natürlich Heilen

PRAXIS

Wie ich Ihnen helfen kann


Was Sie erwartet

Bei der ersten Konsultation in meiner Naturheilpraxis haben Sie Gelegenheit mir Ihre Probleme, Schmerzen und sonstige Krankheitszeichen zu schildern. Ein ausführliches Erstgespräch, für das ich mir viel Zeit nehme und eine anschließende gründliche Untersuchung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche naturheilkundliche Therapie.

Dieses Erstgespräch dauert in der Regel 1,5 bis 2 Stunden, die nachfolgenden Sitzungen etwa 1 Stunde. Über die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen entscheidet der jeweilige Behandlungsverlauf.

Um zu einer endgültigen Diagnose zu gelangen, bediene ich mich verschiedener Untersuchungsmethoden. Erst nach einer genauen Diagnosestellung erarbeite ich Ihren individuellen Therapieplan.

Gesundheitsvorsorge hat einen besonderen Stellenwert in meiner Praxis. Dazu gehören neben der Abwehrsteigerung und der Entgiftung des Körpers auch Beratungen zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten.

Flexibilität ist Teil unseres modernen Lebens. Nach Vereinbarung stehe ich daher flexibel zur Verfügung.

Ich nehme mir Zeit für Sie

Stuehle Kueche Colon

Naturheilpraxis Ute Kastenholz
Danziger Str. 26
D 35510 Butzbach

Fon: +49 (0)60 33 - 920 072
Mobil: +49 (0)177 - 400 2301

info(at)nhp-kastenholz.de

Termine nach Vereinbarung


Kostenübernahme

Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte erhalten von ihrem Kostenträger eine Teilerstattung der Leistungen. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es große Unterschiede! Abrechnungsgrundlage ist immer die Gebührenordnung für Heilpraktiker, die GebüH.

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Die GebüH entstand 1985. Obgleich die GebüH nun über 25 Jahre alt ist, hat es keine Anpassung der Honorarsätze gegeben! Eine historische Einmaligkeit, die aber auf jeden Fall nicht mehr kostendeckend und wirtschaftlich ist.

Aus diesem Grund weicht die Heilpraktiker-Rechnung von der GebüH ab. Die Heilpraktikerleistungen sind also, wenn überhaupt, nur zum Teil erstattungsfähig. Das gilt auch für die meisten der verordneten Medikamente.

Gesetzlich Versicherte

haben keinen Anspruch auf Erstattung der Heilpraktiker-Leistungen. Eine weitere Möglichkeit, vor allem für jüngere Menschen, ist eine private Zusatzversicherung.

Die Rechnungsstellung

erfolgt unter detaillierter Angabe der Diagnose/n, Leistungen und Gebührensätzen.